Kleinunternehmer haben keine USt-Id-Nr.. Daher müssen sie diese auch nicht angeben. Es stellt sich hier im grunde auch nicht das Problem, was man stattdessen im Impressum anzugeben hat, sondern vielmehr ein Preisangabenproblem, da man eigentlich nach § 1 Abs. 2 PAngV angeben muss, dass die Preise USt. enthalten. Die IHK Berlin rät dazu auf den Hinweis “inkl. USt” zu verzichten und hat hierzu stattdessen nachfolgende Formulierung mit der Wettbewerbszentrale abgestimmt:
“Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.”
Dieser Hinweis sollte unmittelbar gut sichtbar in Preisnähe stehen. Dieser Hinweis reicht im Impressum oder den AGB alleine nicht aus!
Quelle: imressum-recht.de